Tagungsinformationen und Teilnahmegebühren

Veranstalter:
Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e.V. (VSWG)
Antonstraße 37, 01097 Dresden

Teilnahmegebühren für die Tagung:
Die Teilnahmegebühren verstehen sich inkl. Tagungscatering und Tagungsband. Für die Abendveranstaltung wird eine gesonderte Gebühr erhoben.

Mitglieder:             
220 Euro für den ersten Teilnehmer
200 Euro für jeden weiteren Teilnehmer derselben Genossenschaft

Nichtmitglieder:
350 Euro für den ersten Teilnehmer
330 Euro für jeden weiteren Teilnehmer desselben Unternehmens

Teilnahmegebühr für die Abendveranstaltung:
Mitglieder:                  60,00 € pro Teilnehmer

Nichtmitglieder:      80,00 € pro Teilnehmer

Bei den Teilnahmegebühren handelt es sich um eine steuerbefreite Leistung gemäß § 4 Nr. 22a UStG.

Bitte überweisen Sie im Vorfeld keine Teilnahmegebühren. Sie erhalten nach der Tagung eine Rechnung.

Rücktritt:
Der Rücktritt von der Anmeldung ist bis zum 01.09.2017 kostenfrei.
Bei Abmeldung bis 15.09.2017 wird eine Stornogebühr in Höhe von 50 Prozent der Teilnahmegebühren bzw. Gebühren für die Abendveranstaltung erhoben. Bei späterer Abmeldung bzw. Nichtteilnahme wird die volle Teilnahmegebühr & ggf. die volle Gebühr für die Abendveranstaltung fällig.


Fotos und Filmaufnahmen:
Bei dieser Veranstaltung können Fotografen und/oder Kamerateams anwesend sein, welche die Veranstaltung dokumentieren. Sollten Sie mit Aufnahmen, bei denen Sie als einzelner Teilnehmer (gegebenenfalls mit anderen Personen) im Mittelpunkt stehen, speziell mit der Speicherung oder Nutzung dieser Aufnahmen nicht einverstanden sein, teilen Sie dies bitte selbständig dem Fotografen und/oder den Kamerateams vor Ort mit. Der Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften e. V. behält sich vor, die Aufnahmen zu Zwecken der Werbung und Eigendarstellung ohne zeitliche Begrenzung zu veröffentlichen und zu nutzen. Die Einwilligung erstreckt sich insbesondere auf die Nutzung in einem deutsch- oder fremdsprachigen Internetauftritt des Verbandes, die Einstellung in das Verbandsintranet, die Nutzung – auch als Titel – in Druckerzeugnissen wie Broschüren oder Geschäftsberichten sowie in Präsentationen.

Im Falle von Videoaufnahmen erstreckt sich die Einwilligung auch auf die Nutzung von Standbildern und die separate Nutzung der Bild- und Tonspuren. Bei Aufnahmen in denen die Veranstaltung insgesamt und nicht einzelne Teilnehmer im Mittelpunkt stehen, kann – und hier bitten wir um Verständnis – nicht ausgeschlossen werden, dass Sie darauf zu sehen sein werden (zum Beispiel als einer unter vielen anderen).

Sofern der Verband Ihnen Aufnahmen zur Verfügung stellt, bitten wir Sie um Verständnis, dass diese Aufnahmen Dritten nicht zugänglich gemacht werden dürfen. Dies gilt insbesondere bei Medienunternehmen. Auch die Bereitstellung auf Social-Media-Netzwerken oder Homepages bitten wir zu unterlassen. Bitte beachten Sie dies auch bei Aufnahmen, die Sie selbst als Teilnehmer der Veranstaltung machen.